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Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren, oder eine expliziete E-Mail an den Lehrgangsleiter wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen. Onlineanmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt werden! Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Teilnahmebestätigung von uns.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind als Kopie und im Original mitzubringen. Die Kopien werden ggf. einbehalten und nicht zurückgegeben.

Teilnehmerbeitrag

Der in der Lehrgangsbeschreibung ausgewiesene Teilnehmerbeitrag ist am ersten Lehrgangstag in bar zu entrichten. Ein Quittungsbeleg ist am ersten Lehrgangstag anzufordern und wird im Laufe des Lehrgangs ausgestellt.

Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird durch eine E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahme­voraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer zu erfolgen. Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmer­beitrages. Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Storno­kosten einbehalten:

  • 50% bei Rücktritt ab Meldeschluss bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn und
  • 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Lehrgangsbeginns oder im Falle eines Fehlens

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

Lehrgangsänderungen

Die DLRG Ortsgruppe Kirchlengern e.V. behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet.

Lehrgangsbeginn und Lehrgangsort

Der Lehrgangsbeginn und der Veranstaltungsort sind in der jeweiligen Lehrgangs­ausschreibung angegeben.

Unterbringung und Verpflegung

Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:

  • Seminar-/Lehrgangsteilnahme
  • Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen

Bei ganztägigen Veranstaltungen ist keine Verpflegung durch die DLRG Ortsgruppe Kirchlengern e.V. vorgesehen. Es kann jedoch für die geplante Mittagspause ggf. bei einem Lieferservice Essen bestellt werden. Des Weiteren besteht keine Übernachtungsmöglichkeit.

Teilnahme und Lizensierung

Jeder Teilnehmer erhält für die erfolgreiche Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

Fahrtkostenzuschuss

Die DLRG Ortsgruppe Kirchlengern e.V. gewährt generell keinen Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmer an Kursen der DLRG Ortsgruppe Kirchlengern e.V.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Stand 18.08.2020

Verhaltensregeln für die Teilnahme am Training bei der DLRG Kirchlengern e.V. während der CORONA-Pandemie

Liebe Eltern, liebe TeilnehmerInnen,
da uns die Gesundheit der TeilnehmerInnen und der AusbilderInnen am Herzen liegt, möchten wir Euch bitten, die folgenden Verhaltensregeln einzuhalten. Sprecht diese gegebenenfalls auch mit euren Kindern durch, bevor das Training beginnt.

Auch wir müssen uns erst einmal in die neue Situation einfinden und werden unsere Konzept dynamisch gestallten. Mit kurzfristigen Änderungen ist daher jederzeit zu rechnen.

Wir möchten auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, Teilnehmer, die sich nicht an die Verhaltensregeln halten, zeitweise oder dauerhaft vom Training auszuschließen.


  • Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr, da es uns unmöglich ist, das Risiko einer Ansteckung während dem Trainingsablauf gänzlich auszuschließen.
  • Aufgrund der aktuell vorgeschriebenen Hygienevorschriften zur Nutzung der Schwimmbäder, sind wir zur Dokumentation der Personen verpflichtet, die am Training teilnehmen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme nur mit vorheriger Online-Anmeldung möglich.

  • Jeder, der unangemeldet zum Training erscheint, kann aufgrund dieser Vorschriften nicht in die Halle eingelassen werden.
  • Die Anmeldung ist jeweils ab Mittwoch bis Dienstag 13 Uhr für das jeweilige Schwimmtraining geöffnet. Jeder Teilnehmer muss sich separat anmelden um auch in der jeweiligen Anwesenheitsliste aufgenommen zu werden. Die Daten werden von uns 4 Wochen verwahrt und dürfen auf Nachfrage der Stadt und der Ordnungsbehörde an diese auch herausgegeben werden.
  • Wenn ihr Euch krank fühlt, Husten oder Schnupfen habt, könnt ihr leider nicht zum Training kommen.

  • Wenn ihr wisst, dass ihr einer Risikogruppe angehört, ist das Hallenbad ebenfalls kein guter Ort für euch. In dem Fall dürft ihr leider auch nicht an unserem Training teilnehmen.

  • Innerhalb der eigenen festen Trainingsgruppe kann auf das Kontaktverbot verzichtet werden, zu anderen Personen und Trainingsgruppen muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

  • Achtet auch auf die üblichen Regeln zur persönlichen Hygiene (Husten-/Niesetiquette, häufiges Händewaschen usw.).

  • Wie läuft das Training unter diesen besonderen Bedingungen ab?

    • Vor dem Schwimmen habt ihr im Hallenbad leider nicht die Möglichkeit ausgiebig zu duschen. Daher möchten wir Euch bitten, bereits zu Hause vor dem Training zu duschen.
      Nach dem Training stehen Duschen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Auch die Zeitspanne bis zum Verlassen des Bades ist sehr knapp. Wir bitten Euch darum zu Hause zu duschen.

    • Das Sammeln vor dem Training erfolgt vor der Schwimmhalle und nicht im Foyer. Der Einlass erfolgt erst sobald der vorher in der Halle trainierende Nutzer das Gebäude vollständig verlassen hat. Bis zur Umkleide sind im Gebäude Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen. Nur angemeldete Teilnehmer haben Zutritt zum Bad.
      Eltern können das Schwimmbad nicht betreten!

    • Wenn ihr zum Training kommt, habt ihr bereits Eure Badebekleidung an. Die Schuhe sind bereits im Foyer in die dafür bereitgestellten Regale zu deponieren.

    • Euch wird ein Umkleidebereich zugewiesen. Die Nutzung von Schränken ist nicht gestattet. Bekleidung ist in den Taschen zu verstauen.
    • Nach dem Training geht ihr dann zu Eurer Tasche und zieht Euch zügig wieder an. Ein Ausbilder wird jeweils vor Ort sein, um euch bei dem Ablauf zu unterstützen.

    • Um weitere Kontaminationen auszuschließen müsst ihr nach Benutzung der Toilette die Hände gründlich mit Seife waschen.
    • Alles weitere erklären euch die Ausbilder dann vor Ort.

  • Wir bitten darum, die Trainingszeiten einzuhalten und möglichst nicht früher oder später zu kommen, um Warteschlangen am Hallenbad zu vermeiden. Es ist auf den jeweiligen Abstand (1,5m) zu achten.

  • Bei Fragen oder Problemen könnt ihr euch immer an die Ausbilder wenden. Diese werden euch auch dabei unterstützen, diese Regeln einzuhalten. Natürlich müsst ihr auch auf die Anweisungen der Ausbilder hören.


Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig am Training teilnehmen können, ist aktuell auf 30 Teilnehmer je Gruppe begrenzt. Diese Zahl kann jederzeit von den Behörden angepasst werden.

Kinder und Jugendliche benötigen das Einverständnis der Eltern um am Training teilnehmen zu können. Die Einverständniserklärung muss bei Betreten des Schwimmbades vorgelegt werden.

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